Die 12 goldenen Regeln der Kinderstadt

§1     Einlass in die Kinderstadt mini-LiNDEN erhalten nur Kinder die einen Bürger/innen Ausweis besitzen. Diese werden beim Einwohnermeldeamt am Eingang der Stadt ausgehändigt.
Stadtpläne und Führungen gibt es im Touristenbüro/ Rathaus.

§2     Einlass in die Kinderstadt mini-LiNDEN erhalten alle mitarbeitenden Erwachsenen. Die mitarbeitenden Erwachsenen sind durch Buttons gekennzeichnet.

§3       Eltern und nicht mitarbeitende Erwachsene dürfen nur in den Elterngarten. Die Kinderstadt dürfen sie nur im Rahmen einer Stadtführung betreten.

§4       In der ersten Stunde können sich die Kinder einen Beruf direkt in den Betrieben der Kinderstadt aussuchen. Dort gibt es Arbeitskarten, die nach mindestens einer halben Stunde oder nach höchstens 1,5 Stunden abgestempelt werden.

§5       Bei der Lohnstelle/Bank wird nach Abgabe der Arbeitskarte der Lohn ausgezahlt. Gleicher Lohn für alle.

§6       Das Finanzamt/Bank zieht die Steuern ein.

§7       Zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr ist Mittagspause und Essensausgabe. 

§8      Täglich von 15.15 Uhr bis 16.00 Uhr findet die öffentliche Bürgerversammlung statt, an der alle Bürger teilnehmen müssen. Dort werden die aktuellen Beschlüsse bekannt gegeben, Wahlergebnisse verkündet und Bürgerentscheide gefällt.

§9      In der Kinderstadt mini-LiNDEN sind Prügeleien, Betrug und Diebstähle verboten.

§10     Die BürgerInnen und Bürger sind für Ordnung in der Stadt gemeinsam verantwortlich.

§11 Jeder Bürger hat das Recht sein mini-LiNDEN Geld nach seinen Wünschen auszugeben.

§12     Wer Regeln aufstellt, kann sie auch verändern. Voraussetzung dafür ist ein Mehrheitsbeschluss in der Bürgerversammlung.